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Artikel zum Thema: Anspruchsverzinsung
Kurz-Info: Anspruchsverzinsung ab 1. Oktober
Die Höhe der Anspruchszinsen setzt sich aus den Differenzbeträgen (Nachforderungen oder Gutschriften) an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zusammen. Die Berechnung erfolgt tageweise in der Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz. Die Anspruchszinsen betragen 3,47 %. Rechtzeitig bedeutet nicht unbedingt, dass die angeführten Maßnahmen bereits per 1. Oktober 2003 getroffen werden müssen. Übersteigen nämlich die Anspruchszinsen nicht den Betrag von EUR 50,-, kommt es zu keiner Zinsenvorschreibung. Darüber hinaus kann der zinsenfreie Zeitraum mit folgender Formel berechnet werden:
(EUR 49,99 x 365) / (Zinssatz x Nachforderung)
:: Die Nachforderungszinsen können vermieden werden, durch rechtzeitige
- Einreichung der Steuererklärungen
- Entrichtung einer Anzahlung in der voraussichtlichen Höhe der zu erwartenden Nachzahlung bzw.
- mittels Kombination von Einreichung der Steuererklärungen und Anzahlung.
Bild: © B. Wylezich - Fotolia
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© Mag.(FH) Thomas Trenkwalder | Klienten-Info
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