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Energiekostenpauschale 2 für Kleine Unternehmen jetzt beantragbar
Ab 20. Juni 2024 können KleinunternehmerInnen eine Energiekostenpauschale beantragen. DIe Höhe beträgt zwischen 167,50 bis 2.685,00 Euro.
Um diese zu beantragen brauchen Ihre ÖNACE-Zahl und einen USP-Zugang. Einreichen können Sie bis 8. Aug. 2024, 12:00 Uhr.
Alle Infos und Details auf www.energiekostenpauschale.at.
Voraussetzungen um die Energiekostenpauschale zu beantragen:
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Bestehendes Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich
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Jahresumsatz 2023: muss zwischen 10.000 und 400.000 Euro gelegen haben.
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De-minimis-Beihilfen: in den letzten drei Jahren nicht mehr als 300.000 Euro erhalten.
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ÖNACE-Branchenkennzahl: Diese finden Sie im Unternehmensserviceportal (USP).
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ID-Austria: Für den Einstieg ins USP.
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USP-Zugang: Dort wird beantragt.
Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesBRs), Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen (damit sind nicht die ÖNACE Codes 66220 und 66190 gemeint), Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.
Antrag nur über das Unternehmensserviceportal (USP)
Sie können unter https://mein.usp.gv.at/ den Antrag stellen. Wenn Sie eine ANleitung dazu suchen, diese finden Sie hier.
Leider könenn wir als Steuerberater nicht für Sie einreichen. Wenn es Fragen gibt unterstützen wir Sie jedoch gerne.
Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia
© Mag.(FH) Thomas Trenkwalder | Klienten-Info