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Aktueller Basis-, Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinssatz
Der Basiszinssatz (zuletzt 3,03 %) dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die Senkung des Leitzinses durch die EZB wurde im September 2024 auch der Basiszinssatz von 3,88 % auf 3,03 % gesenkt. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Seit 18.9.2024 | Bisher | |
Stundungszinsen | 7,53 % | 8,38 % |
Aussetzungszinsen | 5,03 % | 5,88 % |
Anspruchszinsen | 5,03 % | 5,88 % |
Beschwerdezinsen | 5,03 % | 5,88 % |
Umsatzsteuerzinsen | 5,03 % | 5,88 % |
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© Mag.(FH) Thomas Trenkwalder | Klienten-Info