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Artikel zum Thema: VfGH
Kurz-Info: IESG Zuschlag 2006
Der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bleibt lt. VO des BMWA mit 0,7% weiterhin aufrecht, obwohl der VfGH diesen als verfassungswidrig erklärt hat; allerdings dem Gesetzgeber zur Sanierung eine Frist bis 30. November 2006 eingeräumt hat. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
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© Mag.(FH) Thomas Trenkwalder | Klienten-Info
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