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Meldepflicht bei der Statistik Austria für Grenzüberschreitende Dienstleitungen
Bisher musste man bei Dienstleistungsexporten und -importen ab einem Schwellenwert von 500.000 Euro quartalsweise eine ADL-Meldung an die Statistik Austria schicken.
Ab 2022 ist bzwischen 500.000 bis 4.999.999 Euro eine Jahresmeldung ausreichend. Erst ab 5.000.000 € sind Quartalsmeldungen erforderlich.
Bis zu 500.000 € brauchen Sie keine Meldung grenzüberschreitender Dienstleistungen zu machen. Achtung: Ab überschreiten dieses Werts entsteht Meldepflicht!
Bild: © a_korn - Fotolia
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© Mag.(FH) Thomas Trenkwalder | Klienten-Info
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