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Offene Corona-Förderungen sollen endlich ausgezahlt werden
Laut beschlossener "Spätantrags-Richtlinie" sollen die Anträge auf Ausfallsbonus III und Verlustersatz III, die aus rechtlichen Gründen von der COFAG immer noch nicht ausbezahlt werden konnten, ab Mitte Dezember zur Auszahlung kommen.
Um diese Gelder zu erhalten und eventuell bereits erhaltene Gelder behalten zu können, müssen die Betroffenen Uternehmen müssen im Zeitraum 04.12.2023 bis 01.04.2024 nochmals einen Antrag über das Unternehmensserviceportal (USP) einbringen.
Dies kann entweder ein Umwidmungsantrag sein (wenn die Gelder schon erhalten wurden) oder ein Ergänzugsantrag (wenn die Gelder noch nicht erhalten wurden).
Betroffen sind alle Anträge für die oben genannten Fördeungen, die im Zeitraum 01.07.2022 bis 30.09.2022 gestellt wurden. Die COFAG hat zugesagt alle betroffenen Unternehmen zu verständigen. Sollten SIe eine diesbezügliche Verständigung erhalten, können Sie sich gerne bei uns melden, damit wir Ihnen bei der Beantragung helfen können.
Die Höhe der Beihilfe muss sich am ursprünglichen ANtrag orientieren.
Da wir keinen Zugang zum USP = Unternehmer-Service-Portal unser Klienten haben und auch nicht bekommen können, ist es wichtig, dass Sie einen solchen Zugang einrichten.
In manchen Fällen wird es auch nötig sein, dass wir bei der Beantragung mitwirken.
ACHTUNG: Es ist wichtig, dass Sie einen USP-Zugang einrichten und uns sobald Sie die Info der COFAG erhalten, diese bearbeiten oder weiterleiten.
Sollte eines von beiden nicht geschehen und keine weitere Beantragung passieren, so sind - auch eventuell schon genehmigte - Gelder weg.
ZUm Beantragen eines USP Zuganges - am Besten eine ID-Austria beantragen.
https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html
Weitere Infos finden Sie unter
https://www.cofag.at/spaetantraege.html
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© Mag.(FH) Thomas Trenkwalder | Klienten-Info